Was bedeutet Wahlarzt?
Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der keinen Kassenvertrag abgeschlossen hat und direkt mit den Patienten abrechnet. Der Patient hat somit den Status eines Privatpatienten.
Warum zu einem Wahlarzt gehen?
Die entscheidendsten Vorteile sind eine zeitnahe Terminierung, auch zu Randzeiten oder am Wochenende, kurze Wartezeiten und mehr Zeit für den Patienten und seine Anliegen
Kann ein Wahlarzt ein Rezept ausstellen?
Wahlärzte sind selbstverständlich berechtigt ihren Patienten Medikamente zu verordnen. Die Verordnung erfolgt grundsätzlich auf einem Wahlarztrezept. Jedes Rezept eines Wahlarztes bedarf der Gleichstellung durch die Krankenversicherung. Verantwortlich für die Durchführung der Gleichstellung von Privatrezepten oder für die Einholung von chefärztlichen Bewilligungen ist der Patient. In der Praxis übernehmen aber die Apotheken diese Aufgaben für die Patienten in der Regel als Serviceleistung für den Patienten, wenngleich die Apotheken keine Verpflichtung dazu trifft.
Kann man von einem Wahlarzt eine Krankmeldung bekommen?
Ein Wahlarzt kann bei Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit dem Patienten eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung (Krankmeldung) ausstellen. Diese muss der Patient noch am selben Tag seinem Krankenversicherungsträger bekannt geben. Erst nach der Begutachtung des Chefarztes gilt die Arbeitsunfähigkeit als genehmigt. Ebenso besteht eine Verpflichtung für den Patienten, seine Arbeitsunfähigkeit seinem Dienstgeber nachzuweisen. Auf der Formularausfertigung für den Dienstgeber erscheint keine Diagnose. Fällt der Grund für die Arbeitsunfähigkeit weg, hat eine Gesundmeldung an den Krankenversicherungsträger zu erfolgen. Die Gesundmeldung kann der Patient selbst oder sein Wahlarzt vornehmen.
Mit welchen Kosten muss man rechnen?
Unsere Honorarordnung ist nach den Empfehlungen der Ärztekammer für Tirol erstellt. Sie können die bezahlte Honorarnote bei Ihrem Krankenversicherungsträger einreichen und um Kostenrückerstattung ansuchen. Für Versicherte der KUF rechnen wir die Leistung entsprechend des Leistungskataloges der KUF mit dem Faktor 1,3 ab.
Wie kann man bezahlen?
Sie können direkt in der Praxis mit Bankomatkarte, mit Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express, UnionPay, Diners Club, Discover), per Überweisung oder per Handy mit Apple Pay und Google Pay bezahlen. Barzahlung ist nicht möglich.
Wie funktioniert die Kostenrückerstattung?
Einen Teil der Kosten bekommt man in der Regel über die eigene Krankenkasse rückerstattet. Wir empfehlen MeineSV, das Service-Portal der österreichischen Sozialversicherungsträger, welches kostenlos und mit der Handy-Signatur für die BVAEB, die ÖGK und die SVS funktioniert. Die KFG und LKUF bieten ebenso kostenlose Onlineportale an. Sollten Sie in einem Quartal bei verschiedenen Hautärzten vorstellig werden, werden Ihnen womöglich keine Kosten rückerstattet. Kosten die nicht von der eigenen Krankenkasse übernommen werden, werden in der Regel von ggf. abgeschlossenen Zusatzversicherungen übernommen und müssen dann auch dort in der Folge eingereicht werden.
Wie kann man einen Termin vereinbaren?
Es ist grundsätzlich nötig einen Termin zu vereinbaren. Dies ist zumeist kurzfristig möglich. Auch am Abend und Wochenende. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.