Was bedeutet Wahlarzt und was bdeutet Kassenarzt?
Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der keinen Kassenvertrag abgeschlossen hat und direkt mit den Patienten abrechnet. Der Patient hat somit den Status eines Privatpatienten.
Ein Kassenarzt ist Vertragspartner der gestlichen Kassen und kann direkt mit ihnen abrechnen. Sofern die Leistung teil des Erstattungskataloges der Kassen ist, entstehen dem Patienten bei der Behandlung keine weiteren Kosten. Sollte es sich um eine nichtversicherte Leistung handeln, erfolgt vorab immer eine Kostenaufklärung durch uns.
Warum zu einem Wahlarzt gehen?
Die entscheidendsten Vorteile sind eine zeitnahe Terminierung auch zu Randzeiten, kurze Wartezeiten und mehr Zeit für den Patienten und seine Anliegen.
Natürlich versuchen wir auch in der kassenärztlichen Versorgung ihre Wartezeit so gerin wie möglich zu halten und ihnen Anliegen genug Zeiteinzuräumen. Wie jedoch bekannt ist, gibt es tageszeitlich und saisonal mitunter starke Unterschiede beim Patientenzustrom in der Ordination.
Kann ein Wahlarzt ein Rezept ausstellen?
Wahlärzte sind selbstverständlich berechtigt ihren Patienten Medikamente zu verordnen. Die Verordnung erfolgt grundsätzlich auf einem Wahlarztrezept. Jedes Rezept eines Wahlarztes bedarf der Gleichstellung durch die Krankenversicherung. Verantwortlich für die Durchführung der Gleichstellung von Privatrezepten oder für die Einholung von chefärztlichen Bewilligungen ist der Patient. In der Praxis übernehmen aber die Apotheken diese Aufgaben für die Patienten in der Regel als Serviceleistung, wenngleich die Apotheken keine Verpflichtung dazu trifft.
Kann man von einem Wahlarzt eine Krankmeldung bekommen?
Ein Wahlarzt kann bei Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit dem Patienten eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung (Krankmeldung) ausstellen. Diese muss der Patient noch am selben Tag seinem Krankenversicherungsträger bekannt geben. Erst nach der Begutachtung des Chefarztes gilt die Arbeitsunfähigkeit als genehmigt. Ebenso besteht eine Verpflichtung für den Patienten, seine Arbeitsunfähigkeit seinem Dienstgeber nachzuweisen. Auf der Formularausfertigung für den Dienstgeber erscheint keine Diagnose. Fällt der Grund für die Arbeitsunfähigkeit weg, hat eine Gesundmeldung an den Krankenversicherungsträger zu erfolgen. Die Gesundmeldung kann der Patient selbst oder sein Wahlarzt vornehmen.
Mit welchen Kosten muss man rechnen?
Unser Honorar richtet sich nach den Empfehlungen der Ärztekammer für Tirol und kann frei eigensehen werden. Sie können die bezahlte Honorarnote bei Ihrem Krankenversicherungsträger einreichen und um Kostenrückerstattung ansuchen.
Wie kann man bezahlen?
Sie können direkt in der Praxis mit Bankomatkarte, mit Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express, UnionPay, Diners Club, Discover), per Überweisung oder per Handy mit Apple Pay und Google Pay bezahlen. Barzahlung ist nicht möglich.
Wie funktioniert die Kostenrückerstattung?
Wir weisen darauf hin, dass in der Regel keine Teilerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt, wenn ein Arzt eine Kassen- und eine Wahlarztordination betreibt
Wir empfehlen trotzdem alle Honorarnoten einzureichen und hier MeineSV, das Service-Portal der österreichischen Sozialversicherungsträger, welches kostenlos und mit der Handy-Signatur für die BVAEB, die ÖGK und die SVS funktioniert, zu verwenden. Die KFG und LKUF bieten ebenso kostenlose Onlineportale an.
Sollten Sie in einem Quartal bei verschiedenen Hausärzten vorstellig werden, werden Ihnen womöglich auch keine Kosten rückerstattet. Kosten die nicht von der eigenen gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, werden in der Regel von ggf. abgeschlossenen Zusatzversicherungen übernommen und müssen dann auch dort in der Folge eingereicht werden.
Wie kann man einen Termin vereinbaren?
In der Ordination Telfes ist es grundsätzlich nötig einen Termin zu vereinbaren. Wir ersuchen Terminanfragen vorzugsweise per Email durchzuführen oder eine Nachricht auf dem AB zu hinterlassen.
In der Ordination Navis ist eine Terminvereinbarung mit dem Verweis auf unsere Öffnungszeiten nicht notwendig. Für größere Anliegen, Vorsorgeuntersuchungen und operative Eingriffe ersuchen wir jedoch um eine Terminvereinbarung. Diese kann während der Offnungszeiten telefonisch erfolgen.
Kontaktmöglichkeiten und Öffnungszeiten finden Sie hier.