Wir weisen darauf hin, dass in der Regel keine Teilerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt, wenn ein Arzt eine Kassen- und eine Wahlarztordination betreibt
Wir empfehlen trotzdem alle Honorarnoten einzureichen und hier MeineSV, das Service-Portal der österreichischen Sozialversicherungsträger, welches kostenlos und mit der Handy-Signatur für die BVAEB, die ÖGK und die SVS funktioniert, zu verwenden. Die KFG und LKUF bieten ebenso kostenlose Onlineportale an.
Sollten Sie in einem Quartal bei verschiedenen Hausärzten vorstellig werden, werden Ihnen womöglich auch keine Kosten rückerstattet. Kosten die nicht von der eigenen gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, werden in der Regel von ggf. abgeschlossenen Zusatzversicherungen übernommen und müssen dann auch dort in der Folge eingereicht werden.