Rückerstattung & Honorar
Ein Wahlarzt hat keinen Kassenvertrag und somit keine Möglichkeit, die Kosten der Behandlung mit den Krankenkassen direkt zu verrechnen.
Das heißt, der Patient muss zunächst die Leistung seines Wahlarztes selbst begleichen und kann erst danach die Rechnung bei der Krankenkasse und/oder bei seiner privaten Zusatzversicherung zur Refundierung einreichen. Das Honorar richtet sich hier nach den Empfehlungen der Tiroler Ärztekammer.
Eine Ausnahme bilden Vorsorgeuntersuchungen, die direkt mit den Sozialversicherungen abgerechnet werden. Hier entsteht im Rahmen des dafür vorgesehenen Programms kein Selbstbehalt für den Patienten und keine Vorauszahlung. Zusatzkosten entstehen nur für die erweiterten Leistungen im Rahmen der Vorsorge (z.B. Ultraschall und EKG).
Auch wenn Sie keine private Zusatzversicherung haben, stattet Ihnen Ihre Krankenkasse in der Regel ca. 80% des Kassentarifes der Behandlung zurück. Dazu erhalten Sie von uns eine detaillierte Rechnung mit einer genauen Leistungsübersicht. Auf Anfrage ist auch die Anfertigung eines Kostenvoranschlages möglich. Ob die Kassen eine enstprechnde Erstattung leisten, können wir jedoch nicht garantieren und empfehlen daher eine Klärung vorab.
Die Bezahlung erfolgt mittels Überweisung. Karten- und Barzahlung kann nur in der Ordination Navis angeboten werden.